Begründung: Theresia P***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 30.1.1978 wegen Geisteskrankheit voll entmündigt und befand sich seit 1.9.1986 in einem Pflegeheim der Stadt Wien. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15.2.1991 wurde ihre weitere Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien bis 15.8.1991 für zulässig erklärt. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes besteht bei Thersia P***** ein hochgradiger cerebraler Abbauprozeß im Sinne einer senile... mehr lesen...
Norm: UbG §22 Abs3
Rechtssatz: Eine nicht rechtzeitige Übermittlung des Gutachtens kann nur dann einen Verfahrensmangel begründen, wenn dadurch eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Außerstreitsache verhindert wird. Entscheidungstexte 7 Ob 571/91 Entscheidungstext OGH 25.07.1991 7 Ob 571/91 European Case Law Identifier ... mehr lesen...