Begründung: Die Patientin Helene W***** wurde am 31. 10. 2006 auf der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) aufgenommen und nach Vorliegen zweier fachärztlicher Zeugnisse gegen ihren Willen untergebracht. Nach diesen Zeugnissen ist die Patientin örtlich, zeitlich und situativ desorientiert sowie akut selbstgefährdend; sie befindet sich in einem akuten Verwirrtheitszustand infolge einer demenziel... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIFUbG §12 Abs2UbG §28 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 2 UbG iVm § 45 AußStrG können der Patient und sein Vertreter im Unterbringungsverfahren auch gegen in § 28 Abs 1 UbG nicht angeführte Beschlüsse Rechtsmittel erheben, sofern eine Beschwer vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 46/07v Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 46/07v Beisatz: Hier: Ab- bzw Zu... mehr lesen...