Norm: FinStrG §19FinStrG §41TilgG §7
Rechtssatz: Bezahlung des Wertersatzes nicht rückfallbegründend im Sinne des § 41 FinStrG. Entscheidungstexte 13 Os 8/72 Entscheidungstext OGH 03.02.1972 13 Os 8/72 Beisatz: Als "gestraft" im Sinne des § 41 FinStrG ist anzusehen, wer eine Geldstrafe wenigstens teilweise bezahlt oder eine Freiheitsstrafe wenigstens teilweise verbüßt hat. ... mehr lesen...
Norm: TilgG 1951 §7
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft der Tilgung von Vorstrafen erlangt der Verurteilte kraft Gesetzes zwar die Stellung eines gerichtlich Unbescholtenen, nicht aber auch notwendig den Anspruch auf Zubilligung jener günstigen Beurteilung seiner Lebensführung und Persönlichkeit, welche mit dem Begriffe "früherer unbescholtener Wandel" im § 264 lit b StG gemeint und als mildernder Umstand gewertet ist. Entscheid... mehr lesen...
Norm: TilgG 1951 §7
Rechtssatz: Zu Beweiszwecken darf auf getilgte Verurteilungen zurückgegriffen werden. Entscheidungstexte 5 Os 384/57 Entscheidungstext OGH 17.10.1957 5 Os 384/57 Veröff: JBl 1958,101 7 Os 74/59 Entscheidungstext OGH 16.10.1959 7 Os 74/59 European Case Law... mehr lesen...