Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 22. Oktober 1996, GZ 19 U 452/96-15, wurde Emanuela K***** des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 100 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 22. Oktober 1996, GZ 19 U 452/96-15, wurde Emanuela K***** des Verg... mehr lesen...
Norm: SGG §23 Abs1SGG §23 Abs2SMG §27 Abs1 ASMG §30 Abs1SMG §42 Abs2TilgG 1972 §6
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen der Beschränkung der Auskunft gemäß § 23 Abs 1 SGG über die Verurteilung eines Rechtsbrechers, der Suchtgift mißbraucht hat (nach § 16 SGG wegen einer mit höchstens sechsmonatigen Freiheitsstrafe bedrohten Handlung) im Sinn des § 6 Abs 1 und Abs 2 TilgG 1972 vor, so hat das Gericht - sofern sich die Auskunfstbeschränkung nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der nunmehr 46-jährige Karl A des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt, weil er sich am 5. November 1982 in Graz in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen ließ, seine Lebensgefährtin Renate B durch Versetzen eines heftigen Stichs mit einem Küchenmesser gegen den Nacken und durch länger dauerndes Würgen am Hals zu töten. Die Geschwornen hatten ... mehr lesen...
Norm: GSchLG §2 Abs1 Z8TilgG §6
Rechtssatz: Unter die in § 2 Abs 1 Z 8 GSchLG normierten Ausnahmen von der Unfähigkeit zum Amt eines Geschworenen (oder Schöffen) infolge strafgerichtlicher Verurteilung fallen nicht nur die Verbote des zur Zeit der Erlassung des GSchLG geltenden § 6 Abs 3 und 3 StRegV 1933 bzw des jetzt geltenden § 11 Abs 1 zweiter Fall StRegG, sondern auch die Fälle der beschränkten Auskunft gemäß § 6 Abs 2 TilgG (Anm: und wohl... mehr lesen...
Norm: GSchLG §2 Abs1 Z8StPO §345 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z1TilgG §6
Rechtssatz: Verurteilungen, die gemäß § 6 Abs 2 TilgG der beschränkten Auskunft unterliegen, bewirken zufolge § 2 Abs 1 Z 8 GSchLG keine Unfähigkeit zum Amt eines Geschworenen (oder Schöffen), somit auch keine Nichtigkeit gemäß § 345 Abs 1 Z 1 (§ 281 Abs 1 Z 1) StPO. Entscheidungstexte 9 Os 192/83 Entscheidungstext OG... mehr lesen...