Entscheidungen zu § 41a Abs. 17 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2006/11/21 4Ob188/06k

Norm: KSchG §27d Abs1 Z6KSchG §41a Abs17
Rechtssatz: Für die Aufschlüsselungspflicht ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Heimvertrags maßgebend, sondern der Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode. Entscheidungstexte 4 Ob 188/06k Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 188/06k Veröff: SZ 2006/171 Schlagworte bestehende Verträ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.2006

TE OGH 2006/11/21 4Ob188/06k

Entscheidungsgründe: Der klagende Verein betreut mit eigenem Personal und in eigenen Einrichtungen Behinderte im Bereich des Wohnens, der Freizeitgestaltung und des Arbeitens rund um die Uhr. Er hat mit dem Land Wien - an dessen Stelle später der Fonds „Soziales Wien” getreten ist - eine Vereinbarung geschlossen, wonach das Land Wien nach Vorlage einer Kalkulation des Klägers autonom einen bestimmten dem Kläger zu zahlenden Tagessatz festsetzt. Für den Zeitraum 1. 9. 2003 bis 31. 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.2006

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