Norm
KSchG §27d Abs1 Z6Rechtssatz
Für die Aufschlüsselungspflicht ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Heimvertrags maßgebend, sondern der Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode.
Entscheidungstexte
Schlagworte
bestehende Verträge, RückwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121571Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009