Norm: KSchG §3 Abs1KSchG §41a Abs16
Rechtssatz: Wird dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung keine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht ausgefolgt, hat der Verbraucher eine unbefristete Rücktrittsmöglichkeit. Diese gilt auch für Verträge, die vor dem 1. 1. 2004 abgeschlossen worden sind. Entscheidungstexte 6 Ob 110/07f Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit Jänner 1998 Kunde der Filiale L***** der Erstbeklagten. Er nahm dort eine Geldanlage in Form eines B*****-Fonds mit einem Anteil von 75 % an festverzinslichen Wertpapieren und einem Aktienanteil von 25 % vor. Diese Veranlagung war als eher kurzfristig gedacht. Noch im Jahr 1998 kündigte er jedoch gegenüber Peter B*****, dem Leiter der Filiale L*****, an, im Frühjahr 1999 eine größere Veranlagung vornehmen zu wollen, zumal aus einem Verlustbeteiligun... mehr lesen...