Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Lebensgefährtin buchten im September 2005 über Vermittlung eines Reisebüros für die Zeit vom 16. bis 30. Oktober 2005 eine von der Beklagten veranstaltete Pauschalreise nach Yucatan (Mexiko). Der Preis betrug jeweils 2.224 EUR; sicheres Badewetter war ein ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl des Reiseziels. Die Halbinsel Yucatan liegt nördlich von Honduras und westlich von Kuba am nordwestlichen Rand des karibischen Meers. Sie ist ein h... mehr lesen...