Norm: ABGB §1293ABGB §922KSchG §31bKSchG §31e
Rechtssatz: Bei einer mit (beachtlichen) Mängeln behafteten Pauschalreise kommen als Haftungsgrundlagen allgemeines Schadenersatzrecht (§§ 1293 ff ABGB), allgemeines Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB) sowie die Sondergewährleistungsvorschrift des § 31 e KSchG (idF des ZivRÄG 2004) mit dem (verschuldensabhängigen) immateriellen Schadenersatzanspruch auf entgangene Urlaubsfreude nach Abs. 3 in Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat in ihrem Reisekatalog 2004 auch eine Radreise in Jordanien in der Dauer von 8 Tagen mit einer Gesamtstreckenlänge von „ca. 270 km“ als „Gruppentour“ mit einem 21-Gang Trekkingrad angeboten, wobei für jeden Urlaubstag ein eigenes Programm vorgesehen war. So wurde für den 5. Tag eine ca. 82 km lange Fahrt entlang der Königsstraße mit dem Rad bis Petra sowie abends die Möglichkeit offeriert, in den Bergen von Petra herumzuradeln. Für den 6.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte im Sommer 1996 dem Beklagten eine Segelyacht, die er zuvor zur Durchführung von Segeltörns auf dem Mittelmeer verwendet hatte. Er begehrt mit seiner am 27. 1. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den restlichen Kaufpreis von 950.000 S. Es sei ein Kaufpreis von 2,350.000 S vereinbart worden. Der Beklagte behauptete einen vereinbarten Kaufpreis von 1,4 Mio S, den er bereits zur Gänze gezahlt habe. In der Tagsatzung vom 22. 1. 1998... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §1 Abs2 Z5HGB §351aHGB §664KSchG §31b
Rechtssatz: Die sogenannte Vercharterung einer Segelyacht zu Vergnügungsreisen auf dem Meer ist dann Personenbeförderung zur See und keine Vermietung der Yacht, wenn der Bootseigentümer selbst (hier mit seiner Mannschaft) die Navigation als Kapitän übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vercharterer als Reiseveranstalter nach § 31b KSchG zu qualifizieren ist. Da er unabhängig von der Gr... mehr lesen...