Norm: KSchG §3 Abs4KSchG §3a Abs5
Rechtssatz: Es genügt, wenn die Erklärung des Verbrauchers erkennen lässt, dass er das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrag ablehnt; es muss also nur der Wille des Verbrauchers zum Rücktritt unzweifelhaft zum Ausdruck kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 59/14v Entscheidungstext OGH 21.05.2014 3 Ob 59/14v Beisatz: Der Rücktritt wirkt ex t... mehr lesen...
Norm: KSchG §3 Abs4
Rechtssatz: Der Rücktritt muss zwar schriftlich erfolgen, doch genügt auch eine mündliche Rücktrittserklärung, wenn der Unternehmer mit dieser Erklärung einverstanden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 11/02k Entscheidungstext OGH 13.02.2002 2 Ob 11/02k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:R... mehr lesen...