Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...