Norm: KSchG §11WG §17 C
Rechtssatz: Dem Erwerber eines entgegen § 11 KSchG ohne Rektaklausel in Verkehr gesetzten Wechsels können Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur im Rahmen der Bestimmungen des Art 17 WG entgegengesetzt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 559/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1982 6 Ob 559/82 5 Ob 665/83 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIhABGB §1396GewO §307 Abs1KSchG §11
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 307 Abs. 1 GewO 1973 kann weder das Verbot der Abtretung von Forderungen an Inhaber von Inkassobüros noch dessen Anerkenntnisses solcher Forderungen durch den Schuldner im Sinne des § 1396 Satz 2 ABGB entnommen werden. Daraus folgt, daß durch diese gesetzliche Bestimmung weder die Abtretung von Forderungen an den Gewerbebetrieben noch das Anerkenntnis der Forde... mehr lesen...