Mit Straferkenntnis vom 28.11.2012 wurde der nunmehrigen Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe es als zur Vertretung nach außen Berufene, nämlich als handelsrechtliche Geschäftsführerin (§ 9 Abs. 1 VStG 1991) der Restaurant ?S.? Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Inhaberin eines Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart eines Gasthauses in Wien, G.-gasse insofern gegen eine der im § 13c Abs. 2 Tabakgesetz festgelegten Obliegenheiten betreffend den Nichtrau... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 24.11.2011 wurde dem nunmehrigen Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Inhaber eines Gastronomiebetriebes in Wien, W.-Straße, in welchem er das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants ausübe und welcher aus 3 Räumen bestehe (1. hinterer Saal: ca. 145 m² mit 120 Verabreichungsplätzen; 2. Hinterzimmer: ca. 10 m² mit 15 Verabreichungsplätzen; 3. Schankbereich und vorderes Gastzimmer in offener Verbindung = Hauptraum: ca. 110 m2² mit 80 Verabreichungsplä... mehr lesen...