IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren 14.12.1971, wohnhaft Adresse 1, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte BB & CC, Adresse 2, Z, vom 11.08.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.07.2020, Zl ***, betreffend Übertretung des TNRSG, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird unter Durchführung folgender Spruchberichtigung als unbegründet abgewiesen: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: TNRSG §12 Abs1 Z4
Rechtssatz: Nach dem Schutzzweck der Novelle BGBl Nr 101/2015 geht es um einen umfassenden Schutz von anderen Gästen und Beschäftigten in der Gastronomie vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens. Diese entstehen sobald ein abgeschlossener Luftraum hergestellt wird. Ein solcher... mehr lesen...