RS Lvwg 2020/8/25 LVwG-2020/25/1769-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.08.2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

TNRSG §12 Abs1 Z4

Rechtssatz

Nach dem Schutzzweck der Novelle BGBl Nr 101/2015 geht es um einen umfassenden Schutz von anderen Gästen und Beschäftigten in der Gastronomie vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens. Diese entstehen sobald ein abgeschlossener Luftraum hergestellt wird. Ein solcher entsteht im Gegenstandsfall beim Ausfahren der Markise, weil durch die Scheibenmodule der Verabreichungsbereich allseits durch eine wandähnliche Konstruktion umschlossen wird.

Schlagworte

Freifläche;

Anmerkung

Mit Beschluss vom 21.10.2020, Z E 3463/2020-5, gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 25.08.2020, Z LVwG-2020/25/1769-1, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, keine Folge.
Mit Beschluss vom 24.02.2021, Z E 3463/2020-8, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 25.08.2020, Z LVwG-2020/25/1769-1, erhobenen Beschwerde ab und trat die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2020:LVwG.2020.25.1769.1

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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