Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.08.2020Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
TNRSG §12 Abs1 Z4Rechtssatz
Nach dem Schutzzweck der Novelle BGBl Nr 101/2015 geht es um einen umfassenden Schutz von anderen Gästen und Beschäftigten in der Gastronomie vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens. Diese entstehen sobald ein abgeschlossener Luftraum hergestellt wird. Ein solcher entsteht im Gegenstandsfall beim Ausfahren der Markise, weil durch die Scheibenmodule der Verabreichungsbereich allseits durch eine wandähnliche Konstruktion umschlossen wird.
Schlagworte
Freifläche;Anmerkung
Mit Beschluss vom 21.10.2020, Z E 3463/2020-5, gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 25.08.2020, Z LVwG-2020/25/1769-1, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, keine Folge.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2020:LVwG.2020.25.1769.1Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021