Norm: B-VG Art88 Abs1EG-RL 2000/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art6 Abs1RStDG §99
Rechtssatz: Wird eine Bewerbung auf eine zu besetzende Planstelle eines Richters (hier: des Bundesverwaltungsgerichts) unter Hinweis auf sein Lebensalter und die Bestimmung des § 99 RStDG nicht berücksichtigt, liegt weder eine Altersdiskriminierung nach österreichischem Verfassungsrecht noch nach dem Recht der Europäischen Union vor. Beisatz:... mehr lesen...