1 Der Revisionswerber stand bis zu der hier gegenständlichen Kündigung als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid vom 25. Jänner 2016 sprach die Dienstbehörde aus, das durch die Ernennung zum Richteramtsanwärter am 1. Jänner 2015 begründete provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers werde gemäß § 7 Abs. 1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961, im Hinblick auf § 7 Abs. 2 Z 1 und Z 5 leg... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber stand bis zu der hier gegenständlichen Kündigung als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid vom 25. Jänner 2016 sprach die Dienstbehörde aus, das durch die Ernennung zum Richteramtsanwärter am 1. Jänner 2015 begründete provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers werde gemäß § 7 Abs. 1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961, im Hinblick auf § 7 Abs. 2 Z 1 und Z 5 leg... mehr lesen...