Entscheidungen zu § 66 Abs. 2 RStDG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/14 W221 2217140-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Verwendung des Formulars BGBl. II 282/2010. Dabei führte er begründend aus, dass bei der Festsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung seine Schulzeiten vor dem 18. Geburtstag - dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014, C-530/13 - anzurechnen seien und § 66 Abs. 2 RStDG idF BGBl. I 82/2010 nicht anzuwenden sei, womit die 2. Gehalt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.08.2019

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