Norm: RStDG §57 Abs2RStDG §101 Abs1
Rechtssatz: Medienkontakte, die Richter mit Bezug auf Zivil- und Strafverfahren, in denen sie selbst als Richter mitwirken, unterhalten, sind nicht nur pflichtwidrig. Da nämlich die verletzte Pflicht auf das zentrale Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in von persönlichen Interessen losgelöstes richterliches Handeln zielt, beschädigen auf konkrete Verfahren, an denen der Richter selbst mitwirkt oder i... mehr lesen...