Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2018/7/2 Ra 2017/12/0137

1 Die Revisionswerberin wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2012 zur Richteramtsanwärterin ernannt, wodurch erstmals ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund begründet wurde. 2 Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien vom 22. Jänner 2015 wurde der Vorrückungsstichtag der Revisionswerberin festgesetzt. 3 Mit Wirksamkeit vom 1. April 2015 wurde die Revisionswerberin zur Staatsanwältin ernannt. 4 Mit Bescheid des Bundesministers für Just... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.07.2018

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