1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Bundesfinanzgerichts als Disziplinargericht für die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Einleitung der Disziplinaruntersuchung gegen den 1954 geborenen Mitbeteiligten, einen nunmehr in Ruhestand befindlichen Richter des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Durchführung von Vorerhebungen nach § 122 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) gemäß § 123 Abs. 4 RStDG abgelehnt und das Verfahren eingestellt... mehr lesen...