Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ARHG §7;ARHG §72;AVG §19;AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §49 Abs5;
Rechtssatz: § 7 ARHG hat keinesfalls den Inhalt, dass bei einer gerichtlichen Vorladung von Personen aus dem Ausland die fremdenpolizeilichen Verwaltungsgesetze durch die vorgeladene Person nicht zu beachten wäre. Wäre dies die Absicht des Gesetzgebers gewesen, so hätte es... mehr lesen...