Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die über Samir K***** am 16. Juli 2006 verhängte Auslieferungshaft aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 29 Abs 1 zweiter Satz (§ 180 Abs 2 Z 1 StPO) ARHG fortgesetzt. Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die über Samir K***** am 16. Juli 2006 verhängte Auslieferungshaft aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr nach Paragraph 29, Absatz eins, zweiter Satz (Paragraph 180, Absatz 2, Ziffer eins, StPO) ARHG fortgesetzt. Die betroffene Per... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde der betroffenen Person gegen einen Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Wiener Neustadt, womit die Auslieferung des Mikhail S***** für zulässig erklärt wurde, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Eine Fortsetzung der Untersuchungshaft ordnete das Oberlandesgericht damit nicht an, sodass sich die Grundrechtsbeschwerde nicht gegen eine der im § 1 Abs 1 ode... mehr lesen...
Norm: ARHG §14ARHG §29GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren betreffend eine Auslieferungshaft ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes auch in Ansehung der - eine Haftvoraussetzung bildenden - Zulässigkeit der Auslieferung unter dem Aspekt des politischen Charakters (§ 14 ARHG) der dem Verfolgten vorgeworfenen strafbaren Handlung zu überprüfen. Entscheidungstexte 14 O... mehr lesen...
Gründe: Harun B***** A***** wurde am 22. September 1998 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 29. Juli 1998 in Graz verhaftet. Der Untersuchungsrichter verhängte über ihn am 23. September 1998 die Auslieferungshaft nach § 29 Abs 1 ARHG aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 180 Abs 2 Z 1 StPO). Mit Beschluß vom 6. Oktober 1998 wurde die Haft fortgesetzt. Der Untersuchungsrichter verhängte über ihn am 23. September 1998 die Au... mehr lesen...
Norm: ARHG §14ARHG §51
Rechtssatz: Rechtshilfe in Ansehung geheimdienstlicher Tätigkeiten kann nicht gewährt werden, weil es sich dabei jedenfalls um politische oder mit solchen zusammenhängende strafbare Handlungen handelt (§ 51 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Z 1 ARHG). Entscheidungstexte 13 Os 41/94 Entscheidungstext OGH 06.07.1994 13 Os 41/94 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §14ARHG §51
Rechtssatz: Handelt es sich um komplexe politische Delikte, bei denen in echter oder scheinbarer Idealkonkurrenz sowohl ein gemeinrechtlicher wie auch ein politischer Tatbestand betroffen ist, so erfaßt das uneingeschränkte Auslieferungsverbot und das daraus folgende Verbot sonstiger Rechtshilfe auch die mit den absolut politischen Delikten eintätig verwirklichten gemeinrechtlichen Tatbestände, die nicht getrennt behandel... mehr lesen...