Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte bei der Beklagten im März 2001 ein Fahrrad der Marke Endless, Typ City 26, das mit 26-Zoll Reifen und einer Drehgriffschaltung ("Grip-Shift-Schaltung") für 21-Gänge ausgerüstet war. Das Fahrrad war nach dem Kauf von der Beklagten zusammengebaut und fertig montiert worden. Am 30. 7. 2001 kam die Klägerin mit diesem Fahrrad beim Bergauffahren zu Sturz und brach sich den linken Oberarm. Sie begehrte ein Schmerzengeld von 10.000 EUR, einen Verd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 5 Abs 1 PHG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts 1. der Darbietung eines Produkts, 2. des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, 3. des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist. Nach Paragraph 5, Absatz eins, PHG ist ein Produkt fehlerhaft, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte errichtete im Jahr 1985 auf dem N***** im Auftrag der S***** Touristik GmbH & Co KG (kurz S*****G) den Vierer-Sessellift "T*****bahn". Im D*****-Konzern waren drei Gesellschaften vereint und zwar die Konrad D***** & Sohn ***** GesmbH & Co KG, die für die Konstruktion der Seilbahnanlagen und der Einzelteile und für Reklamationen und Ersatzteillieferungen zuständig war, die erstbeklagte Partei, der die Produktion und der Verkauf vo... mehr lesen...