Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 erwarb die Klägerin von der Beklagten deren Miteigentumsanteile an der Liegenschaft *****, mit welchen Wohnungseigentum an einer Vielzahl von Objekten verbunden ist. Unter Punkt 4. Abs 2 des Kaufvertrags übernahm die Beklagte der Klägerin gegenüber die Haftung dafür, dass hinsichtlich der Kaufobjekte ua keine gerichtlichen Verfahren anhängig seien. Aus dem damaligen Grundbuchstand ergab sich für die Klägerin als Käuferin, dass h... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beauftragte 1999 die Erstbeklagte mit der Lieferung und der Installation der Schwimmbadtechnik für sein Wohnhaus. Um diesen Auftrag auszuführen, bestellte die Erstbeklagte bei der Zweitbeklagten die Filteranlage, die sie nach Lieferung im Haus des Klägers gemeinsam mit anderen Komponenten, wie vor allem Druckventilen, installierte und verrohrte. Die Zweitbeklagte hatte die von ihr gelieferte Filteranlage ihrerseits aus mehreren Komponenten zusammengebaut, im... mehr lesen...