Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 5.März 1996 beim Erstgericht eingelangten Klage vom Beklagten Zahlung von S 68.100 sA (Schmerzengeld S 60.000 und Behandlungskosten S 8.100) mit dem Vorbringen, er habe sich am 5.August 1995 an einer vom Beklagten importierten fehlerhaften Trampolinanlage verletzt. Der Beklagte hafte als Importeur im Sinne des § 17 PHG. Der Kläger begehrt mit seiner am 5.März 1996 beim Erstgericht eingelangten Klage vom Beklagten Zahlung von... mehr lesen...
Norm: LGVÜ allgPHG §1 Abs1 Z2PHG §17
Rechtssatz: Derjenige, der nach dem Beitritt Österreichs in die EU (1.1.1995) ein Produkt nach Österreich importierte, haftet nicht herstellergleich, wenn er das Produkt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat importiert hat. Ein österreichischer Produktgeschädigter hatte daher in derartigen Fällen bis zum Inkrafttreten des Luganer Übereinkommens keine Möglichkeit, seine Ersatzansprüche in Österreich durchzusetz... mehr lesen...