Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) und seine minderjährige Tochter XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) reisten gemeinsam in das Bundesgebiet ein und sind beide seit 21.05.2019 durchgehend in Österreich hauptgemeldet. Jeweils am 03.01.2020 wurde dem Erstbeschwerdeführer seitens der Bezirkshauptmannschaft XXXX eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) für den Aufenthaltsweck "sonstige Angele... mehr lesen...