IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Manuela Flir über die Beschwerde von AB AA, geb AC, staatenlose CC, vertreten durch AD Rechtsanwälte-GmbH, AG, AE AF, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 22.4.2020, Zahl xxx, betreffend Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte Plus" gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG), zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs 1 und 2 VwGVG wir... mehr lesen...