Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die von der ersten Instanz vorgenommene Zurückweisung des Antrages der Beschwerdeführerin, einer philippinischen Staatsangehörigen, auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" gemäß § 19 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Zur Begründung: führt die belangte Behörde aus, dass der gegenständliche Antrag am 22. Juni 2007 durch den Vertre... mehr lesen...