IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über Einbringung einer Vorstellung des Herrn D. S., vertreten durch Rechtsanwälte, vom 13.07.2018 gegen das Erkenntnis des Rechtspflegers des Verwaltungsgerichtes Wien, Zl. VGW-221/008/RP11/6932/2018, vom 25.06.2018, mit welchem die Beschwerde gegen den gemäß § 88 Abs. 1 GewO erlassenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt …, vom 23.04.2018, Zl. …, als unbegründet ab... mehr lesen...