Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, eine serbische Staatsangehörige, gemäß § 54 Abs. 1 Z. 2 iVm § 86 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG aus dem Bundesgebiet aus. Zur Begründung: dieser Maßnahme verwies sie darauf, dass die Beschwerdeführerin (nach ihrer am 9. April 2004 erfolgten Einreise) am 23. April 2004 den österreichischen Staatsangehörigen W. lediglich zu dem Zweck geheiratet habe, um für Österreic... mehr lesen...