Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist laut eigenen Angaben am 06.09.2010 legal mit einem Studentenvisum ins Bundesgebiet eingereist. Er hat im Semester 2012/13 sein Studium beendet, ohne es abzuschließen, und hat für vier Semester in eine Höhere Technische Lehranstalt (HTL) gewechselt um seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Zu diesem Zweck hat er ein Ausbildungs-Visum als Schüler zuletzt mit einer Gültigkeit bis 03.09.2016 erlangt. Am 29.09.2016 s... mehr lesen...