1. Zwischen der Beschwerdeführerin und der mitbeteiligten Partei bestand eine Geschäftsbeziehung aufgrund des von der Beschwerdeführerin ausgeübten Bankgewerbes. Im Zuge dieser Geschäftsbeziehung kam es unter anderem zu Darlehensverträgen vom 2. April 1982 betreffend 20,5 Mio DM, vom 7. Mai 1982 betreffend 14 Mio DM und vom 20. April 1983 betreffend 1,5 Mio DM. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Rechtsgeschäfte war der Beschwerdeführerin kein Umstand bekannt, der das Erfordernis ein... mehr lesen...
Index: 37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §32;NBG 1984 §35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 4 Stammrechtssatz Soweit die Österreichische Nationalbank behördliche Aufgaben zu erfüllen hat, ist sie nach dem Ressort-System (Ministerialsystem) organisiert, wobei das einzelne Mitglied des Direktoriums als monokratisches Organ anzusehen ist. Wie jede... mehr lesen...
Index: 37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §32;NBG 1984 §35; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Soweit die Österreichische Nationalbank behördliche Aufgaben zu erfüllen hat, ist sie nach dem Ressort-System (Ministerialsystem) organisiert, wobei das einzelne Mitglied ... mehr lesen...