Index: 37/03 Nationalbank
Norm: NBG 1984 §5 Abs2;NBG 1984 §5 Abs3;NBG 1984 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Es liegt in der Natur der Betrauung eines Unternehmens mit behördlichen Aufgaben ("beliehenes Unternehmen"), sich der Organisationsforme dieses Unternehmens, mögen diese auch zunächst nur fü... mehr lesen...