Im Schreiben an den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck (im folgenden: Erstbehörde) vom 13. Juli 1994 vertrat die beschwerdeführende Oesterreichische Nationalbank die Auffassung, sie sei nicht Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes 1993 (KommStG 1993), weshalb die von ihr an ihre Dienstnehmer in der Zweiganstalt Innsbruck ausbezahlten Arbeitslöhne zur Gänze nicht der Kommunalsteuer unterlägen. Sie bitte um Rückantwort bzw. um Erlassung eines Feststellungsbescheides im Fa... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht37/03 Nationalbank
Norm: HGB §189;HGB §6;NBG 1984 §2 Abs1;NBG 1984 §67;
Rechtssatz: Die Buchführungspflicht der Österreichischen Nationalbank, die zufolge § 2 Abs 1 NBG eine AG ist, ergibt sich aus § 6 iVm den §§ 189 ff HGB (Hinweis Torggler in Straube HGB II/RLG, § 189 Rz 3 und Rz 8 ff; Fellner, KommStG § 3 Rz 23). § 67 Abs 2 NBG statuiert nicht ihre Buchführungspflicht, sondern enthält -... mehr lesen...