Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.07.2018 Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
Norm: GVG 2001 §5 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der agrarstrukturelle Nachteil ist darin zu erkennen, dass durch das vorliegende Rechtsgeschäft (Einräumung eines Fruchtgenussrechtes auf einer Teilfläche für ein Eigenheim) im rein agrarischem Wirtschaftsgebiet und der unmittelbaren Umgebung einer Hofstell... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing.Mag. Dionysius Viehhauser über die Beschwerde von Herrn AA H., J., vertreten durch Herrn Dr. K. L., öffentlicher Notar, M., N., gegen den Bescheid der Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung vom 10.02.2016, Zahl yyyyy/4-2016, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid ... mehr lesen...