Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 15. Dezember 2004 wurden den Beschwerdeführern für die Jahre 2004 und 2005 gemäß § 187 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 Z. 5 und Abs. 3 und 4 MinroG Beiträge zum Grubenrettungswesen vorgeschrieben. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen gleich lautend aus, die Beschwerdeführer hätten zum Grubenrettungswesen beizutragen. Die Bestimmung des Beitrages richte sich nach dem Anteil des einzelnen Be... mehr lesen...