Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 08.10.2018 beantragte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung die Burgenländische Landesregierung möge gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 feststellen, ob für die geplante Erweiterung des bestehenden Abbaus XXXX eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 erforderlich sei. Mit angefochtenem Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 22.01.2020, Zl. A2/W.UVP-10096-19-2020, wurde festgestellt, dass das Vorhabe... mehr lesen...