Mit Spruchpunkt I. des Bescheides vom 25. Oktober 2005 wurde über Antrag der Mitbeteiligten vom 24. März 2004 der Gewinnungsbetriebsplan für den Kalksteinbruch "K" zur Gewinnung des bergfreien mineralischen Rohstoffes Kalkstein gemäß § 3 Abs. 2 Z. 4 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 (MinroG) auf Grundstücken in B für die Dauer von fünf Jahren gemäß § 112 Abs. 1, § 113 und § 116 Abs. 1 MinroG genehmigt. Im Spruch: dieses Bescheides ist festgehalten, dass der Gewinnungsbetriebsp... mehr lesen...