Entscheidungsgründe: I. A. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX erhob die Beschwerdeführerin Vorstellung gegen die Gebührenbescheide der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Veterinärgrenzkontrollstelle Wien-Schwechat, vom XXXX , Zlen. XXXX und XXXX , und brachte darin vor, dass gemäß § 2 Abs. 3 Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz-Abgabenverordnung (LMSVG-AbV) lediglich die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und nicht Fahrtkosten pro genommener Beprobung verr... mehr lesen...