Die erstinstanzliche Behörde warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis folgende vier Übertretungen vor: 1. Übertretung Zeit: 03.12.2007, 11:29 Uhr (Probenentnahme) Ort: Ho KG Filiale , W, M-Hb, Produkt: Probe A 427/07 Apfelringe getrocknet Sie haben als Verantwortlicher des Lebensmittelunternehmens Ho KG, T, Hr S, am 03.12.2007 in der Ho KG Filiale , W, M-Hb, das angeführte Produkt in Verkehr gebracht, obwohl sich bei einer Untersuchung bei der Ö A Gh E GmbH folgendes Gu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 24.09.2008, Zl. 300-4072-2008, wurde der Berufungswerber (BW) schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der *** GesmbH mit Sitz in ***, zu verantworten, dass in der weiteren Betriebsstätte in ***, das Produkt Eiswürfel (eigene Erzeugung), entgegen den Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes in Verkehr gebracht worden sei, obwohl es verboten ist, Lebensmittel, die für... mehr lesen...