IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Gerhard Kienast über die Beschwerde der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid des Landeshauptmanns des Landes Wien vom 10.8.2021, Zl. MA 59-…-2021-2, betreffend eine Maßnahme nach § 39 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos behoben. ... mehr lesen...