Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.03.2021 Norm: §24 LMSVG §35 LMSVG §39 LMSVG §2 LMSVG-AbgV
Rechtssatz: Im Zuge der Durchführung lebensmittelpolizeilicher Kontrollen ist nach § 35 i.V.m. § 39 LMSVG generell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; ergibt sich danach, dass eine derartige Kontrolle auch von zwei – anstelle von drei – Aufsichtsorganen hätte durchgeführt werden können, dann dürfen ... mehr lesen...