Index: 26/02 Markenschutz Musterschutz
Norm: MarkenSchG 1970 §17 Abs1 Z7;MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z2;MarkenSchG 1970 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Registrierung einer Marke nach § 4 Abs 2 MarkenSchG auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises hat nur dann zu erfolgen, wenn das zur Anmeldung gelangte "Zeichen" unter die Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs 1 Z 2 MarkenSchG zu subsumieren ist, die als solche eine Registrierung ... mehr lesen...