Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für Pensionsabfindungen vorgeschrieben, welche die Beschwerdeführerin im Zeitraum des Jahres 1997 solchen Dienstnehmern ausbezahlt hatte, deren Dienstverhältnis zur Beschwerdeführerin nicht beendet worden war. Im Erkenntnis vom 12. September 2001, 2000/13/0058, habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass Pensionsabfindungen, die während eines aufrechten Dien... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs3;KommStG 1993 §14 Abs1;
Rechtssatz: Ob für die Durchführung der Kommunalsteuerprüfung bei der Beschwerdeführerin nach Maßgabe der Bestimmung des § 14 Abs. 1 KommStG 1993 in seiner Fassung vor oder nach ihrer Novellierung durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2002 schon das Finanzamt oder noch die Abgabenbehörde der Gemeinde zuständig war, is... mehr lesen...