1 Mit Straferkenntnis des revisionswerbenden Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. Oktober 2017 wurde gegenüber der Mitbeteiligten eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 EUR (und Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters schrieb der Bürgermeister der Mitbeteiligten einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vor. 2 Im Spruch: des Straferkenntnisses wurde der Mitbeteiligten vorgeworfen, sie habe "als strafrechtlich Verantwortliche des abgabenpflichtigen Unternehmens (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs2BAO §201KommStG 1993 §11 Abs2KommStG 1993 §11 Abs4KommStG 1993 §15 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 119 Abs. 2 BAO dienen auch Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtige... mehr lesen...