Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin einer Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie 8012 Rohrbach - Hinterweißenbach, welche mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 12. Dezember 1997 um den Streckenabschnitt Hinterweißenbach - VOEST Linz erweitert wurde. Antragsgemäß wurde im Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr vom 12. Dezember 1997 ein Bedienungsverbot auf dem Streckenabschnitt Hinterweißenbach - VOEST Linz festgelegt. Mit dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die teilweise Aufhebung eines Bedienungsverbotes stellt begrifflich eine Erweiterung der Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie des bisher mit einem solchen Verbot belastet gewesenen Unternehmers dar (Hinweis E 8. Mai 1958, 2683/55). Schlagworte Definition von... mehr lesen...