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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KflG 1999 §6;Rechtssatz
Auch die teilweise Aufhebung eines Bedienungsverbotes stellt begrifflich eine Erweiterung der Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie des bisher mit einem solchen Verbot belastet gewesenen Unternehmers dar (Hinweis E 8. Mai 1958, 2683/55).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004030118.X01Im RIS seit
22.11.2004