Rechtssatz: Das Verhalten eines Kraftfahrers im internationalen Kraftfahrlinienverkehr, der für die österreichische Teilstrecke der Kraftfahrlinie keine gültige Konzessionsurkunde mitgeführt hat, stellt kein strafbares Verhalten des Betreibers der Kraftfahrlinien dar. Schlagworte Lenker, Unternehmer, Betreiber, Konzessionsurkunde, internationaler Kraftfahrlinienverkehr, mitführen mehr lesen...