RS UVS Burgenland 2005/07/26 078/13/05003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2005
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Rechtssatz

Das Verhalten eines Kraftfahrers im internationalen Kraftfahrlinienverkehr, der für die österreichische Teilstrecke der Kraftfahrlinie keine gültige Konzessionsurkunde mitgeführt hat, stellt kein strafbares Verhalten des Betreibers der Kraftfahrlinien dar.

Schlagworte
Lenker, Unternehmer, Betreiber, Konzessionsurkunde, internationaler Kraftfahrlinienverkehr, mitführen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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